PKW-Führerschein in Delmenhorst

Du möchtest deinen Führerschein machen und endlich unabhängig unterwegs sein? Bei MGR begleiten wir dich auf deinem Weg zum Autoführerschein – von der ersten Theoriestunde bis zur praktischen Prüfung.

Ob klassischer Autoführerschein, Automatik, Schaltkompetenz oder begleitetes Fahren ab 17. Wir bieten dir eine moderne und persönliche Ausbildung, die zu deinem Alltag passt.

Klasse B – Der klassische Autoführerschein

Mit der Führerscheinklasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg fahren. Zusätzlich darfst du bis zu acht Personen außer dem Fahrer befördern.

Auch Anhänger sind erlaubt:

  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination höchstens 3.500 kg beträgt

Mindestalter: 18 Jahre, bei begleitetem Fahren ab 17 bereits 17 Jahre.

Das erwartet dich: Theorieunterricht, praktische Ausbildung, Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach deinem individuellen Lernfortschritt.

Klasse B197 – Autoführerschein mit Automatik und Schaltkompetenz

Du möchtest die Vorteile eines Automatikfahrzeugs nutzen, aber trotzdem später auch Schaltwagen fahren dürfen? Mit der Klasse B197 ist das möglich.

Du absolvierst einen Teil deiner praktischen Ausbildung und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich erwirbst du während der Ausbildung die notwendige Schaltkompetenz auf einem Schaltwagen.

Wichtig: B197 ist kein eigener Führerschein, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B. Die Fahrerlaubnis gilt grundsätzlich für Fahrzeuge der Klasse B.

Deine Vorteile:

  • Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
  • Entspanntes Fahren auf Schalt- und Automatikfahrzeugen
  • Schaltkompetenz für Fahrzeuge mit manuellem Getriebe
  • Mehr Flexibilität im späteren Autofahrerleben

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Mit dem Führerschein BF17 kannst du bereits ab 17 Jahren selbstständig Auto fahren – allerdings zunächst nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.

Die Ausbildung entspricht grundsätzlich der Klasse B. Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfungsbescheinigung. Ab deinem 18. Geburtstag darfst du ohne Begleitperson fahren.

Voraussetzungen für Begleitpersonen:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister

Wichtig: Die Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

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